Bestimmung des Durchleitungsentgelts durch den Netzbetreiber
(BGH, Urteil vom 7.2.2006, KZR 8/05)
Wenn sich die Vertragsparteien eines vor Inkrafttreten des
Energiewirtschaftsgesetzes 2005 geschlossenen
Stromnetznutzungsvertrages nicht über das vertragliche
Durchleitungsentgelt geeinigt haben, steht dem Netzbetreiber das Recht zu, das Entgelt nach dem durch das Günstigkeitsprinzip und die Bedingungen guter fachlicher Praxis im Sinne des § 6 Abs. 1 EnWG 2003 konkretisierten Maßstab billigen Ermessens zu bestimmen.