Es kommt sicher vielen bekannt vor: Schrottimmobilien nannte man Eigentumswohnungen, die im Regelfall zu einem deutlich überhöhten Kaufpreis mit durchaus fragwürdigen Vertriebsmethoden an den Verbraucher gebracht wurden. Die letzte Welle schwappte in den Jahren 2006-2009 durchs Land. Nun scheint es, dass sich erneut eine Welle aufbaut.
In vielen Fällen beginnt alles mit einem Anruf einer 0800er Telefonnummer bei Privatpersonen oder am Arbeitsplatz. Der Anrufer stellt sich mit „Infoservice“ oder einer ähnlichen Bezeichnung vor und avisiert eine Beratung über angebliche Fördermöglichkeiten des Staates oder Steuersparmöglichkeiten.
Sobald jedoch der Verbraucher einem persönlichen „Beratungsgespräch“ zugestimmt hat, geht es von nun an um den finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zwecke der Altersvorsorge und Steuerersparnis. Zunächst erfolgen die Ausführungen und Berechnungen der Vertriebsmitarbeiter losgelöst von einer konkreten Wohnung. In dieser Phase geht es der zukünftigen Verkäuferin zunächst darum, die Einkommenssituation der potentiellen Käufer zu ermitteln, um deren Kreditwürdigkeit beurteilen zu können. Bei dieser Gelegenheit lassen sich die Vertriebler diverse Vollmachten für Kreditanträge bei Banken unterzeichnen. Dann beginnt für die Vertriebler die „Arbeit“ im Hintergrund. Es werden Kreditanträge Namens der Verbraucher für die Finanzierung von Eigentumswohnungen bei verschiedenen Banken gestellt. Zum Teil haben die Vertriebler dem Verbraucher zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Wohnung zum Kauf noch gar nicht angeboten. Aus Sicht der Verbraucher völlig überraschend erhalten sie Post von Notaren oder Banken mit Kaufvertragsentwürfen oder Kreditvertragsangeboten. Die den Verbrauchern zugegangenen Unterlagen holen die Vertriebsmitarbeiter meist unter dem Vorwand, die Unterlagen prüfen zu wollen, bei dem Verbraucher ab. Hintergrund ist allerdings, dass man dem Verbraucher möglichst keine Möglichkeit gewähren möchte, sich mit den erhaltenen Unterlagen inhaltlich zu beschäftigen. Dann geht es auf einmal ganz schnell: Es kommt zu einem letzten Beratungsgespräch, diesmal meist in den Geschäftsräumen des Vertriebs. Die Vertriebsmitarbeiter präsentieren nun die Möglichkeit, eine konkrete Eigentumswohnung unter Aufnahme einer Fremdfinanzierung zu erwerben und garnieren dieses Angebot mit allerlei Rechenexempeln. Dann wird dem Verbraucher suggeriert, dass der Kaufvertrag so schnell wie möglich notariell beurkundet werden müsse. Im Regelfall fährt der Vertriebsmitarbeiter mit dem Verbraucher zu einem bereits ohne das Wissen des Verbrauchers vereinbarten Beurkundungstermin bei einem Notar. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar ist die gestellte Falle zugeschnappt.
Der Verbraucher hat sich zum Erwerb einer Eigentumswohnung und zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. In der Notarurkunde hat sich der Verbraucher in der Regel auch der sofortigen Vollstreckung des Kaufpreises unterworfen.
Grundsätzlich ist es denkbar, dass sich unter verschiedenen rechtlichen Aspekten auch jetzt noch die Möglichkeit ergibt, die Rechtsfolgen der Unterzeichnung der Notarurkunde zu beseitigen. Vor dem Hintergrund laufender Verjährungsfristen ist aber in jedem Fall Eile geboten.
Wer nun Parallelen zu seinem eigenen in den Jahren seit 2015 erfolgten Eigentumswohnungskauf entdeckt, sollte in jedem Fall prüfen, ob der gezahlte Kaufpreis angemessen war und sich die offerierten Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu der Immobilie als zutreffend erwiesen haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie prüfen lassen, ob Möglichkeiten zu einer Rückabwicklung des Kaufes bestehen.