Der Verbrauchverband Bundeszentrale (vzbv) hat nach eigenen Angaben einen außergerichtlichen Vergleich mit der VW AG anlässlich des Musterklageverfahrens geschlossen.
Die Anmelder zum Klageregister sollen nun ab Mitte März 2020 von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert werden. Über eine Webseite von Volkswagen sollen die Verbraucher dann erfahren, welcher Entschädigungsbetrag ihnen angeboten wird.
Der vzbv empfiehlt, dass sich die Verbraucher von einem Rechtsanwalt über den Abschluss des Vergleiches beraten lassen, bevor sie das Angebot von Volkswagen annehmen. Die Kosten der Beratung in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) / 226 Euro (brutto) übernimmt Volkswagen, wenn die Verbraucher den Vergleich abschließen.
Der Vergleich kann nur in der Zeit zwischen dem 20. März 2020 und dem 20. April 2020 geschlossen werden.
Für die Geschädigten ist also schnelles Handeln notwendig, um in dem eng gesteckten Zeitfenster von nur einem Monat das Vergleichsangebot von VW zu erhalten, es prüfen zu lassen und es dann gegebenenfalls anzunehmen. Der vzbv berichtet nämlich zudem, dass der Verbraucher die Zulassungsbescheinigung Teil II an VW übermitteln muss, um den Vergleich annehmen zu können. Wann und wie das genau von statten gehen soll, scheint derzeit unklar.
Es ist aber zu erwarten, dass das genauere Prozedere des Abschlusses des von VW angebotenen Einzelvergleichs ebenfalls der noch einzurichtenden Internetplattform zu entnehmen sein wird.
Wir bieten den Betroffenen in unserem Haus die Beratung zu dem Vergleichsangebot von Volkswagen an und unterstützen sie gegebenenfalls zuvor auch bei der Kommunikation über die von VW einzurichtende Internetplattform.