Nach Berichten des MDR kündigt nun auch die Ostsächsische Sparkasse Dresden (OSD) die im heutigen Zinsumfeld für Kunden lukrativen Prämiensparverträge.
Damit folgt die OSD dem Vorbild anderer Banken, die diesen Schritt bereits getan haben.
Nicht immer allerdings ist eine solche Kündigung der Bank wirksam. Grundsätzlich geht die Rechtsprechung zwar davon aus, dass es sich bei den Verträgen um sogenannte „umgekehrte Darlehen“ handelt, die seitens der Bank als Darlehensnehmer gekündigt werden können.
Einschränkungen dieses Kündigungsrechts können sich aber aus den spezifischen Bedingungen der Verträge, wie Laufzeit und Prämienstufen, ergeben.
Jeder Kunde sollte also genauestens prüfen, ob eine Kündigung seines Vertrages zu Recht erfolgt ist und die Kündigung der nach heutigen Maßstäben gut verzinsten Anlagen nicht einfach hinnehmen.
Nach Einschätzung unserer Kanzlei sollten Rechtsschutzversicherer die Kosten einer anwaltlichen Prüfung einer solchen Kündigung übernehmen, soweit ein solches Risiko versichert ist.
Deckungsanfragen übernehmen wir für Sie.