Die OstseeSparkasse Rostock hat im Jahr 2002 eine Vielzahl von Beitritten von Anlegern zu der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH voll finanziert. Die derzeitigen Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Fonds lassen vermuten, dass ein Auflösungsguthaben die vollständige Rückführung des meist tilgungsfreien Kredits nicht ermöglichen wird. Es ist für viele Fälle davon auszugehen, dass es sich bei Fondsbeitritt und Finanzierung sowohl um ein institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Fondsgesellschaft bzw. Vertrieb und Bank als auch um ein verbundenes Geschäft handelt. Was aber kann man tun, wenn die Höchstverjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus unzulänglicher Prospektierung oder Beratung bereits abgelaufen ist? Hier besteht unter Umständen die Möglichkeit, durch einen aufgrund falscher Widerrufsbelehrung immer noch zulässigen Widerruf des Darlehensvertrags seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der OstseeSparkasse zu entkommen.